Schwimmbad
Unser Schwimmbad ist bei schlechtem Wetter überdacht und wir öffnen es, sobald das aschön ist! So können Sie zu jeder Zeit Ihres Urlaubs ein erfrischendes Bad genießen.
Möchten Sie sich abkühlen oder entspannen? Die Schwimmarena auf Campingbos De Simonshoek ist der richtige Ort für Campinggäste, Schwimmbegeisterte und Familien mit Kindern. Ob Sie nun Ihre Bahnen schwimmen oder im Wasser spielen wollen, unser Schwimmbad ist ein wunderbarer Ort für Jung und Alt.
Öffnung und Einrichtungen
Unser Schwimmbad ist jedes Jahr ab dem Frühjahr geöffnet, abhängig von den Wetterbedingungen. Für 2026 ist die Eröffnung von 28 März, und wir gehen davon aus, dass wir bis einschließlich 25. Oktober geöffnet bleiben. Die endgültigen Termine finden Sie zu gegebener Zeit auf dieser Website.
Das Wasser hat immer eine angenehme Temperatur, sodass du auch im Frühling und Herbst bequem schwimmen können. Scheint die Sonne? Dann öffnen wir das Dach und Sie genießen ein erfrischendes Bad unter freiem Himmel. Ist das Wetter weniger gut? Dann bleibt die Überdachung geschlossen und es bleibt drinnen angenehm warm.
Eintritt und Preise
Campinggäste haben freien Zugang. Für alle anderen Besucher gelten die folgenden Tarife:
Bahnenschwimmen (ab 18 Jahren): 5,75 € pro Besuch
Freizeitschwimmen: 6,25 € pro Besuch
Praktische Informationen
Jeden Tag ist Zeit für das Rundenschwimmen reserviert (ab 18 Jahren) und manchmal beenden wir den Tag mit einer speziellen Schwimmrunde. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen schwimmen und müssen einen Schwimmnachweis vorlegen können. Babys sollten eine Schwimmhilfe tragen, z. B. einen Swimtrainer.
Für zusätzlichen Spaß sind weiche aufblasbare Bälle, Tauchattribute und Schwimmbänder erlaubt, harte Bälle und große aufblasbare Gegenstände jedoch nicht. Je nach Andrang können wir die Anzahl der Besucher begrenzen, wobei Campinggäste immer Vorrang haben.
Möchten Sie mit einer Gruppe von mehr als 6 Personen zum Schwimmen kommen? Dann kontaktieren Sie uns im Voraus unter +31 (0)77 466 1797. Wir bemühen uns um eine entspannte Atmosphäre und behalten uns das Recht vor, Gruppen, die die Ruhe stören, abzuweisen.



